Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung gilt als eine der wichtigsten, systematisch realisierten Elemente zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit im Unternehmen. Im § 5 (1) des Arbeitsschutzgesetzes heißt es: "Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind."

 

Die einfachste, effizienteste und kostengünstigste Art der Gefährdungsbeurteilung ist eine Befragung der Beschäftigten, da diese am besten wissen, welchen potenziellen Gefahren sie ausgesetzt sind. Im Rahmen der Gefährdungsbefragung wird ermittelt, welche möglichen Gefahren vorliegen, und nachfolgend kann z.B. in Workshops festgelegt werden, durch welche Maßnahmen diese Gefährdungen wirksam verringert oder verhindert werden können. Da seit 2013 berechtigterweise auch psychische Belastungen in § 6 des ArbSchG aufgeführt werden, sind diese in die Analyse einzubeziehen. Insofern ist es bedenklich, dass über 60% der mittelständischen Unternehmen, laut einer Studie der Universität Heidelberg, keinerlei Gefährdungsbeurteilungen in Bezug auf psychische Belastungen durchführen.

 

Bei der Analyse psychischer Belastungen stützen wir unser Instrumentarium auf den COPSOQ (Copenhagen Psychosocial Questionnaire). Der wissenschaftlich fundierte Fragebogen kann branchen- und berufsfeldübergreifend eingesetzt werden.

 

Die Ergebnisse der Gefährdungsbefragung werden in einem Ergebnisbericht dokumentiert. Bei Unfällen oder Auftreten von Berufskrankheiten kann so gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaft nachgewiesen werden, dass das Unternehmen seine Pflicht erfüllt hat, Gefährdungen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen. Andernfalls kann es gerade für mittelständische Betriebe in solchen Fällen sehr unangenehm und teuer werden.

 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um Ihre psychische Gefährdungsbeurteilung zu planen.